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In diesem Dokument wird gemäß der deutschen Sprache auf die richtige Verwendung des Genus (maskulin=der, feminin=die und Neutrum=das) und des Sexus (tatsächliches biologisches männliches oder weibliches Geschlecht) geachtet. Wo eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich war, beziehen die verwendeten Begriffe alle tatsächlichen biologischen und diversen Formen mit ein.
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Vertragspartner gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Vertragspartner sind alle volljährigen Personen, die mit dem Kauf eines verfügbaren Produktes aus dem Webshop oder über ein Abonnement für die Anmeldung einer Mitgliedschaft einen Vertrag mit dem Anbieter abschließen.
(3) Abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Vertragspartners. Er beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.
(2) Ohne die Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
(3) Weitere Erläuterungen bezüglich des Datenschutzes können in den gesonderten Datenschutzhinweisen nachgelesen werden.
(1) Auf den Webshop-Seiten des Anbieters kann der Shopbesucher aus dem vorhandenem Sortiment Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb sammeln.
(1) Der Shopbesucher kann über den Button „Jetzt kaufen“ einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren abgeben. Vor Abschicken der Bestellung kann der Shopbesucher die Daten jederzeit ändern und einsehen.
(2) Hat der Shopbesucher seine Bestellung an den Anbieter gesendet, stellt dies das Angebot zum Vertragsschluss mit dem, zum Zeitpunkt der Absendung vorhandenem Inhalt im Warenkorb, dar. Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung (Bestellbestätigung) mit einem, auf die Bestellung bezugnehmenden eindeutigen Betreff per E-Mail zu.
(3) Die Empfangsbestätigung (Bestellbestätigung) stellt die Annahme des Angebots durch den Anbieter dar, wodurch der Shopbesucher nun Vertragspartner ist.
(4) In der zugesandten Empfangsbestätigung (Bestellbestätigung) wird die Bestellung des Vertragspartners nochmals zusammengefasst aufgeführt. Dies kann vom Vertragspartner über die Funktion „Drucken“ ausgedruckt werden.
(5) Dem Vertragspartner wird vom Anbieter auf einem dauerhaften Datenträger zusammen mit der Empfangsbestätigung (Bestellbestätigung) oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, Auftragsbestätigung und AGB) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes vom Anbieter gespeichert.
(6) Für den Vertragspartner gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches er bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.
(1) Vom Anbieter angegebene Lieferzeiten berechnen sich, unter der Voraussetzung der bereits erfolgten Zahlung des Kaufpreises, vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung aus § 2.1 Abs. 2 dieser AGB.
(2) Ist das vom Vertragspartner in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Vertragspartner dies ebenfalls unverzüglich mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Vertragspartner das Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Im Übrigen ist in diesem Fall auch der Anbieter berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei wird er eventuell bereits geleistete Zahlungen des Vertragspartners unverzüglich erstatten.
(3) Der Anbieter liefert nur an Vertragspartner, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in Deutschland haben und hierfür eine Lieferadresse angeben können.
(4) Der Vertragspartner kann die Zahlung per PayPal oder Lastschrift vornehmen.
(5) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Vertragspartner bereits durch Versäumung dieses Termins in Verzug.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters.
(1) Für alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, wird gemäß der Kleinunternehmerregelung in §19 des Umsatzsteuergesetzes keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
(2) Bei Leistungen, für die Versandkosten anfallen, werden diese dem Vertragspartner im Bestellformular angegeben und sind vom Vertragspartner zu tragen, soweit der Vertragspartner nicht von einem etwaigen Widerrufsrecht Gebrauch macht.
(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Anbieter gelieferte Waren 12 Monate.
(1) Mittels eines online zur Verfügung gestellten Anmeldeformulars ermöglicht der Anbieter die Buchung eines Trainings-Abonnements für die regelmäßige Teilnahme an Trainingsangeboten im Bereich Selbstverteidigung und Kampfkunst.
(2) Der Zugang zu dem Anmeldeformular wird nur an Interessenten herausgegeben, die bei mindestens einem kostenlosen Startertraining oder während einer Informationsveranstaltung die Räumlichkeiten und Trainingsgegebenheiten bei PROTACT- Tactics 4 Defense im Küferweg 2 in 67245 Lambsheim kennen gelernt haben.
(3) Für Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird die Buchung eines Trainings-Abonnements nur akzeptiert, wenn diese durch einen gesetzlichen Vertreter erfolgt.
(1) Über das Online-Formular stellt der Interessent durch Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Trainings-Abonnements zur Anmeldung eines Mitgliedes für die Trainingsteilnahme bei PROTACT-Tactics 4 Defense.
(2) Hat der Interessent seine Buchung des Trainings-Abonnements an den Anbieter gesendet, stellt dies das Angebot zum Vertragsschluss dar. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) seitens des Anbieters erfolgt durch das Zusenden einer Buchungsbestätigung mit einem, auf die Bestellung bezugnehmenden eindeutigen Betreff per E-Mail.
(3) Mit dem Zusenden der Buchungsbestätigung und der Annahme des Antrages durch den Anbieter ist der Interessent nun Vertragspartner. Der Vertragspartner kann gleichzeitig auch das, zur Trainingsteilnahme angemeldete, Mitglied sein.
(4) Dem Vertragspartner werden vom Anbieter zusammen mit der Buchungsbestätigung alle relevanten Vertragsdokumente, eine Übersicht zu den Angaben im Anmeldeformular und die Einwilligungstexte, denen der Vertragspartner vor dem Absenden des Anmeldeformulares zugestimmt hat, zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes vom Anbieter gespeichert.
(5) Für den Vertragspartner gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches er bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.
(1) Nach Buchung eines Trainings-Abonnement kann das Mitglied die Trainingsangebote nach Maßgabe der Vereinbarung im Anmeldeformular und im Rahmen der ausgewiesenen Trainingszeiten nutzen
(1) Die verfügbaren Trainingszeiten werden auf der Internetseite www.protection-tactics.de bekannt gegeben.
(2) Änderungen der Trainingszeiten können, unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters und im Rahmen der Zumutbarkeit für die Mitglieder, vorgenommen werden.
(3) Der Trainingsbetrieb kann wegen Betriebsurlaub des Anbieters bis zu 30 Tage pro Kalenderjahr ausgesetzt werden. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Training statt.
(1) Das Mitglied bzw. dessen Erziehungsberechtigter oder Vormund haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass bei der Teilnahme am Training eine, der sportlichen Anforderungen entsprechende, allgemeine sportliche Gesundheit vorhanden ist. Im Zweifelsfall wird empfohlen, vor Trainingsbeginn in eigener Initiative einen Arzt aufzusuchen.
(2) Seitens des Mitgliedes bzw. dessen Erziehungsberechtigtem oder Vormund besteht die Verpflichtung, Gesundheitsschäden oder Krankheiten, die das Training zwar ermöglichen, dieses aber beeinflussen können, dem jeweiligen Trainer vor der Trainingsteilnahme mitzuteilen.
(3) Volljährige Mitglieder sind zudem selbst dafür verantwortlich, die Grenzen ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit nicht zu überschreiten. Sofern eine Schutzausrüstung empfohlen wurde, sollte der Trainingsteilnehmer diese immer für das Training dabei haben, um sie während dem Training entsprechend den Weisungen der Personen, die das Training leiten, einsetzen zu können.
(3) Der Vertragspartner hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc. unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen.
(1) Nach Vertragsschluss wird dem angemeldeten Mitglied eine sogenannte Check-In Card ausgestellt. Mit dieser kann es sich in den Räumlichkeiten des Anbieters vor der Trainngsteilnahme für seine gewählte Trainingseinheit als anwesend registrieren.
(2) Die Check-In Anmeldung dient zu Dokumentationszwecken der Trainingshäufigkeit im Hinblick auf die Zulassung zu Leveltests zur Erreichung der nächsten Graduierung.
(3) Die Kartenerstellung begründet im Falle eines Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf einen Check-In in eine der angebotenen Trainingseinheiten des Anbieters.
(4) Das Mitglied kann wählen, ob die Check-In Card in den Räumlichkeiten des Anbieters verbleibt oder von ihm selbst verwahrt werden soll. In letzterem Fall, hat das Mitglied für eine sichere Verwahrung der Check-In Card zu sorgen und diese zu jedem Training dabei zu haben.
(5) Einen Verlust der Check-In Card hat das Mitglied unverzüglich dem Anbieter zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird dem Mitglied kostenpflichtig eine Ersatzkarte erstellt.
(6) Für die Neuerstellung der Check-In Card bei einem, durch das Mitglied verschuldeten, Verlust oder eine, durch das Mitglied verschuldete Beschädigung, wird eine Gebühr von 5,50 Euro für die Ersatz-Check-In Card erhoben.
(1) Das Trainings-Abonnement ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Check-In Card ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.
(2) Um sicherzustellen, dass die Check-In Card nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied dem Anbieter ein Foto von sich zur Verfügung, welches von diesem gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich der Anbieter vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt in die Räumlichkeiten des Anbieters durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.
(1) Stimmt der Vertragspartner mit Vertragsabschluss dem Erwerb eines PROTACT-Sets und damit der Zahlung einer hierfür einmaligen Gebühr zu, wird dieser bis zum fünften Werktag im ersten Monat des Trainings-Abonnements fällig.
(2) Sind mit dem Vertragsabschluss monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus bis zum fünften Werktag für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
(3) Der Vertragspartner ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. für das PROTACT-Set) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Vertragspartner wird dem Anbieter hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen.
(4) Der Vertragspartner ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
(1) Befindet sich der Vertragspartner in Zahlungsverzug, behält der Anbieter sich das Recht vor, dem Vertragspartner Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese vom Vertragspartner schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
(2) Sind mit dem Vertragsabschluss monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich der Vertragspartner mit der Zahlung eines Beitrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist dem Mitglied mit sofortiger Wirkung so lange keine weitere Trainingsteilnahme gestattet, bis der offene Betrag zuzüglich angefallener Bankgebühren beglichen wurde.
(3) Sind mit dem Vertragsabschluss monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich der Vertragspartner mit der Zahlung eines Beitrags, der der Summe von drei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist der Anbieter berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
(1) Im vereinbarten monatlichen Beitrag des Trainings-Abonnements ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen, die neben der reinen Trainingsteilnahme angeboten werden, nur dann enthalten, sofern dies in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Jedes Level, in dem trainiert wird, ist mit einem Leveltest abzuschließen. Mit dessen Bestehen, ist es erlaubt, im nächsten höheren Level zu trainieren. Für Kinder bis 14 Jahre gibt es 12 Level, ab 14 Jahre sind es 15 Level. Diese können jeweils in den drei Tactics Smart, Maxx und Tools erreicht werden. Die Leveltests werden vom Anbieter selbst oder von hierfür beauftragten Personen durchgeführt.
(3) In Abhängigkeit von der Trainingsleistung des Mitglieds, kann dieses je Tactic ca. an 1 bis 3 Leveltests pro Jahr teilnehmen. Für jeden Leveltest wird eine Gebühr von 40 Euro erhoben. Diese beinhaltet immer eine Urkunde und das erreichte Rangabzeichen (den TaG).
(4) Es wird empfohlen, sich eigene Trainingsausrüstung (Schutz- und Schlagpolster) anzuschaffen. Je nach Qualität und Beschaffenheit, ist hierfür mit 50 Euro bis 200 Euro zu rechnen. Der Anbieter wird bei der Auswahl gern beratend unterstützen.
(1) Wird eine Beendigung des Trainings-Abonnements gewünscht, hat die Kündigung schriftlich mit Angabe vom Namen des Mitgliedes und der Mitgliedsnummer zu erfolgen. Als schriftlich eingegangen zählen E-Mails an die E-Mail-Adresse info@protection-tactics.de oder per Brief zugesandt an die Postadresse PROTACT – Tactics 4 Defense, Christian Zarski, Rotenbergerstraße 11A, 67591 Wachenheim.
(2) Ist das angemeldete Mitglied in der Weise erkrankt, das es zu einer dauerhaften Trainingsunfähigkeit kommt und wird dies durch ein ärztliches Attest nachgewiesen, kann das Trainings-Abonnement seitens des Vertragspartners ab Kenntnis der Krankheit gemäß § 626 Abs. 2 BGB außerordentlich gekündigt werden.
(3) Eine außerordentliche Kündigung steht dem Vertragspartner auch dann zu, wenn das angemeldete Mitglied eine Schwangerschaft, eine Einberufung zum Wehrdienst bzw. Zivildienst oder einen Wechsel des Wohnortes, der zu einer Entfernung von mehr als 20 km zu den Räumlichkeiten des Anbieters führt, nachweist.
(4) Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises zu erfolgen. Bei Erkrankung durch ein amtsärztliches Attest, bei Wohnortwechsel durch eine Meldebescheinigung. Als schriftlich eingegangen zählen E-Mails an die E-Mail-Adresse info@protection-tactics.de oder per Brief zugesandt an die Postadresse PROTACT – Tactics 4 Defense, Christian Zarski, Rotenbergerstraße 11A, 67591 Wachenheim.
(5) Die Vorlage einer der genannten Bescheinigungen beendet das Trainings-Abonnement mit sofortiger Wirkung.
(1) Der Anbieter ist berechtigt, für das Verhalten in dessen Räumlichkeiten, eine für alle Mitglieder verbindliche Hausordnung aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung von Inventar und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
(2) Sachbeschädigungen, auch fahrlässig verursachte, werden auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht hat. Bei groben Verstößen gegen die selbstverständlichen Regeln des Anstandes und der Hausordnung sowie im Falle vorsätzlicher Sachbeschädigung ist der Anbieter dazu ermächtigt, ein Hausverbot auszusprechen.
(3) Erfüllungsgehilfen des Anbieters (z.B. Instructors und Jr. Instructors) sind berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
(1) Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen in den Räumlichkeiten des Anbieters ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(1) Es ist dem Mitglied untersagt, in den Räumlichkeiten des Anbieters zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in die Räumlichkeiten des Anbieters mitzubringen.
(2) In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände des Anbieters anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
(3) Es ist dem Mitglied untersagt, scharfe, spitze und schneidfähige Gegenstände oder schussfähige und sonstige vor dem Gesetz verbotene Waffen (auch nicht aus reinem Trainingsinteresse) in die Räumlichkeiten und auf das Gelände des Anbieters mitzubringen.
(4) Eine Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden drei Absätze führt zu einem sofortigen Trainingsausschluss und hat seitens des Anbieters mit sofortiger Wirkung die Kündigung des Abonnements sowie im Verstoß gegen Absatz (2) eine polizeiliche Anzeige zur Folge.
(1) Alle Vertragsschlüsse mit dem Anbieter bleiben auch im Falle einer Rechtsnachfolge gegenüber dem neuen Rechtsnachfolger bindend.
(2) Wird es dem Anbieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, namentlich aufgrund höherer Gewalt (Brand, Epidemien, Pandemien, Streik, behördliche Anordnungen etc.) unmöglich sein Angebot aufrecht zu erhalten, werden umgehend Ersatzmaßnahmen (Gutscheine, Online-Kurse) angeboten. Sodann hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Rückvergütungen oder sonstigen Schadenersatz.
(3) Im Sinne einer Kulanz kann jedoch im Falle höherer Gewalt für einen Webshopeinkauf auch eine Rückerstattung und für ein Abonnement eine Beitragsreduzierung oder ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Folgemonats gewährt werden. Dies ist jeweils abhängig vom Einzelfall und für diesen einzeln zu prüfen.
(1) Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Vertragspartner aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter der Höhe nach beschränkt nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde und bei Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen aus den beiden voranstehenden Absätzen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Wesentliche Vertragspflichten sind hierbei solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
(5) Für den Verlust von Kleidung oder Wertgegenständen sowie für, vom Mitglied einzig selbst verursachte, Unfälle haftet der Anbieter nicht.
(6) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
(2) Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
(3) Der Anbieter wird den Vertragspartner über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Vertragspartner Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
(1) Der Vertragspartner darf eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen den Anbieter vornehmen.
(2) Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Vertragspartners gegen den Anbieter auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.
(1) Die Bestimmungen dieser AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der jeweils betroffene geschlossene Vertrag im Ganzen unwirksam.
(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Vertragspartner und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters.
(2) Die Vertragssprache ist deutsch.
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